ACTARES, AktionärInnen für nachhaltiges Wirtschaften, zieht aus der Straflosigkeit der für die UBS-Katastrophe Verantwortlichen den Schluss, dass ein spezieller Gerichtshof für Aktionärsanliegen geschaffen werden sollte. Bei einer Klage gegen UBS wäre es um einen Schaden von 50 bis 250 Milliarden Franken gegangen, was zu unbezahlbaren Gerichtskosten geführt hätte. Deshalb soll auf eidgenössischer Ebene ein Gerichtshof geschaffen werden, der für Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Aktionariat und den Führungsverantwortlichen von in der Schweiz börsenkotierten Unternehmen zuständig ist.
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